AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Heidelberger Brauerei GmbH:

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Heidelberger

Brauerei GmbH, Kurpfalzring 112, 69123 Heidelberg – nachstehend „Brauerei“ genannt – und

ihrem jeweiligen Geschäftspartner – nachstehend „Kunde“ genannt –, soweit nicht individuell

und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Entgegenstehende Bedingungen des

Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von der Brauerei akzeptiert

worden sind.

2. Lieferung

Der Lieferweg wird von der Brauerei bestimmt. Ist nichts anderes vereinbart, ist direkt von der

Brauerei zu beziehen. Eine Belieferung des Kunden durch die Brauerei erfolgt – bei

rechtzeitiger Bestellung – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. Bestellungen sind

spätestens 24 Stunden vor Auslieferung bis 12.00 Uhr bei der Brauerei aufzugeben. An den

vereinbarten Liefertagen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug der

Brauerei zu normalen Fuhrparkarbeitszeiten (von 8.00 bis 18.00 Uhr) jederzeit anfahren, ent-

und beladen werden kann. Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch

Umstände, die nicht im Verschulden der Brauerei liegen, unmöglich gemacht oder übermäßig

erschwert, ist die Brauerei für die Dauer der Behinderung von der Lieferung befreit. Dies gilt

insbesondere für Fälle höherer Gewalt wie Verkehrssperrungen, Aussperrungen, Streik oder

Krieg.

3. Qualität

Die Brauerei wird ihre Produkte in einwandfreier Qualität herstellen und liefern, insbesondere

alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Die angelieferte Ware

sollte sofort nach Lieferung in einem gekühlten Raum von höchstens 8° C gelagert und der

Reihenfolge der Lieferung nach verzapft bzw. verkauft werden.

4. Gewährleistung

Eine Beanstandung der gelieferten Ware ist vom Kunden unverzüglich an die Brauerei zu

melden unter Angabe von Grund, Menge, Artikel- und Lieferscheinnummer sowie

Mindesthaltbarkeitsdatum. Für Rückbier leistet die Brauerei nur Ersatz, wenn die Anlieferung

weniger als 4 Wochen zurückliegt und der Empfänger die Ware ordnungsgemäß gelagert hatte.

Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen

angegebenen Mengen oder Preisen, auch bei Anlieferung von Paletten, sind beim Empfang der

Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung, geltend zu machen. Bei

verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.

Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Brauerei

nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Der Haftungsausschluss gilt nicht

in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

5. Zahlung

5.1. Preise

Die Lieferung erfolgt zu den Listenpreisen bzw. den zuvor vereinbarten Abgabepreisen der

Brauerei zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, die sich aus einer Vereinbarung oder der

jeweils gültigen Preisliste ergeben. Preisänderungen werden mit schriftlicher Bekanntgabe an

den Kunden wirksam.

5.2 Fälligkeit

Die Bezahlung der gelieferten Ware hat unverzüglich nach Rechnungserhalt bzw. auf Basis der

mit dem Kunden vereinbarten und in der Rechnung dokumentierten Zahlungsbedingungen ohne

Abzüge zu erfolgen. Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Die Forderung der Brauerei

gilt erst mit Einlösung der Zahlungsmittel als getilgt. Erfolgt bei Dauerlieferverträgen keine

fristgerechte Bezahlung trotz Mahnung, kann die Brauerei die Belieferung ohne weitere

Mahnung nur gegen Vorkasse ausführen oder ganz einstellen.

5.3 Bestätigung

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und Rechnungen der Brauerei auf Richtigkeit und

Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Tagen ab Zugang schriftlich bei

der Brauerei zu erheben. Andernfalls gelten diese als vom Kunden genehmigt.

5.4 Verzug

Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlung sowie den gesetzlich

festgeschriebenen Verzugszins zu verlangen und weitere Lieferungen von der Bezahlung der

Rückstände anhängig zu machen. Die Brauerei behält sich des Weiteren vor, einen Aufpreis für

jede weitere Belieferung festzulegen.

5.5 Aufrechnung

Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Forderungen aufgerechnet werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der

Geschäftsbeziehung Eigentum der Brauerei. Die Waren dürfen vom Kunden weder verpfändet

noch zur Sicherheit an Dritte übereignet werden. Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus

der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit

im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr vom Kunden zu benennenden

Dritten vom Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im

eigenen Namen geltend zu machen. Die Brauerei verpflichtet sich im Gegenzug, die ihr nach

den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungsrechte insoweit freizugeben, als der

realisierbare Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt

7. Leergut

7.1 Eigentum

Das als Mehrweggut zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, –

beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut der Brauerei (Kästen, Fässer, Flaschen,

Kegs, Getränke-Container, Paletten, Kohlesäureflaschen etc.) wird dem Kunden nur zur

bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt trotz Pfanderhebung

unveräußerliches Eigentum der Brauerei.

7.2 Pfand

Die Brauerei berechnet die in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Pfandbeträge für

das Leergut. Sie sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zur

Zahlung fällig. Die Pfandbeträge dienen als Sicherheit. Sie gelten nicht als

Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

7.3 Rücknahme Leergut

Der Kunde hat das Leergut ordnungsgemäß zurückzugegeben, bei Selbstabholung

zurückzubringen. Nur die Fahrer der Brauerei und die von der Brauerei beauftragten

Spediteure sind berechtigt, gegen Quittung Leergut in Empfang zu nehmen. Für nicht

zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das

eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene

Leergut Gutschriften einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Brauerei nimmt nur

solches Leergut an Kästen, Fässern, Flaschen, Kegs, Getränke-Containern und Paletten

(eigene Ware und/oder Handelsware) zurück, das zuvor von der Brauerei auch geliefert wurde

(sogen. sortiertes Mehrweg-leergut). Fremdware oder unsortiertes Leergut nimmt die Brauerei

nicht zurück.

8. Fracht- und Pfandsätze

Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Pfand, bei Zahlung innerhalb

von 8 Tagen und gelten bei Abholung ab Brauerei. Bei Zufahrt bis 50 km Entfernung gelten –

unter der Voraussetzung einer Staplerentladung – folgende mengenabhängigen

Frachtsätze pro Lieferung:

ab 15,00 HL EURO 10,50 pro HL

10,00 HL bis 14,99 HL EURO 11,50 pro HL

6,00 HL bis 9,99 HL EURO 13,50 pro HL

3,20 HL bis 5,99 HL EURO 15,50 pro HL

bis 3,19 HL EURO 17,50 pro HL

Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Pfand. Auf alle Beträge für

Inhalt und Pfand wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

Die folgenden Pfandsätze werden berechnet:

Gebinde Pfandsatz

Mehrwegkasten EURO 1,50 pro St.

Bier- und Libella-Flasche EURO 0,08 pro St.

PET-Flasche 1,0L EURO 0,15 pro St.

PET-Flasche 1,5L EURO 0,25 pro St.

PET-Cycle-Flasche 0,5L EURO 0,25 pro St.

AfG- und Bügelflasche EURO 0,15 pro St.

Libella- und Nawinta Container EURO 30,00 pro St.

Pepsi-Container EURO 10,00 pro St.

KEG-Fass 15L EURO 30,00 pro St.

KEG-Fass EURO 30,00 pro St.

Kohlensäureflasche EURO 30,00 pro St.

Palette EURO 30,00 pro St.

9. Datenschutz

9.1 Personenbezogene Daten

Wenn es für die Durchführung einer Vereinbarung erforderlich ist, teilen wir Dritten (z. B.

Spediteuren, Getränkehändlern etc.) Adressdaten des Vertragspartners mit. Rechtsgrund –

lage hierfür ist Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft,

Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Vereinbarung und Widerspruch bei Aufsichts-

behörden (Art. 77 DSGVO).

Angaben zur Brauerei:

Heidelberger GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Max Spielmann, Kurpfalzring 112,

69123 Heidelberg.

Bei Fragen zum Datenschutz: datenschutz@heidelberger-brauerei.com

9.2 Datenverarbeitung

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Speicherung und Verarbeitung seiner personen-

bezogenen Daten ein. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gem. Art. 12 und 14 DSGVO.

10. Sonstiges

10.1 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform, auch die Änderung der Schriftform-Klausel.

10.2 Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist Heidelberg. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig oder undurchführbar

erweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Ver-

tragspartner werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, die gültig und durch-

führbar ist und dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.

 

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