1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Heidelberger
Brauerei GmbH, Kurpfalzring 112, 69123 Heidelberg – nachstehend „Brauerei“ genannt – und
ihrem jeweiligen Geschäftspartner – nachstehend „Kunde“ genannt –, soweit nicht individuell
und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Entgegenstehende Bedingungen des
Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von der Brauerei akzeptiert
worden sind.
2. Lieferung
Der Lieferweg wird von der Brauerei bestimmt. Ist nichts anderes vereinbart, ist direkt von der
Brauerei zu beziehen. Eine Belieferung des Kunden durch die Brauerei erfolgt – bei
rechtzeitiger Bestellung – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. Bestellungen sind
spätestens 24 Stunden vor Auslieferung bis 12.00 Uhr bei der Brauerei aufzugeben. An den
vereinbarten Liefertagen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug der
Brauerei zu normalen Fuhrparkarbeitszeiten (von 8.00 bis 18.00 Uhr) jederzeit anfahren, ent-
und beladen werden kann. Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch
Umstände, die nicht im Verschulden der Brauerei liegen, unmöglich gemacht oder übermäßig
erschwert, ist die Brauerei für die Dauer der Behinderung von der Lieferung befreit. Dies gilt
insbesondere für Fälle höherer Gewalt wie Verkehrssperrungen, Aussperrungen, Streik oder
Krieg.
3. Qualität
Die Brauerei wird ihre Produkte in einwandfreier Qualität herstellen und liefern, insbesondere
alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Die angelieferte Ware
sollte sofort nach Lieferung in einem gekühlten Raum von höchstens 8° C gelagert und der
Reihenfolge der Lieferung nach verzapft bzw. verkauft werden.
4. Gewährleistung
Eine Beanstandung der gelieferten Ware ist vom Kunden unverzüglich an die Brauerei zu
melden unter Angabe von Grund, Menge, Artikel- und Lieferscheinnummer sowie
Mindesthaltbarkeitsdatum. Für Rückbier leistet die Brauerei nur Ersatz, wenn die Anlieferung
weniger als 4 Wochen zurückliegt und der Empfänger die Ware ordnungsgemäß gelagert hatte.
Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen
angegebenen Mengen oder Preisen, auch bei Anlieferung von Paletten, sind beim Empfang der
Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung, geltend zu machen. Bei
verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Brauerei
nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Der Haftungsausschluss gilt nicht
in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
5. Zahlung
5.1. Preise
Die Lieferung erfolgt zu den Listenpreisen bzw. den zuvor vereinbarten Abgabepreisen der
Brauerei zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, die sich aus einer Vereinbarung oder der
jeweils gültigen Preisliste ergeben. Preisänderungen werden mit schriftlicher Bekanntgabe an
den Kunden wirksam.
5.2 Fälligkeit
Die Bezahlung der gelieferten Ware hat unverzüglich nach Rechnungserhalt bzw. auf Basis der
mit dem Kunden vereinbarten und in der Rechnung dokumentierten Zahlungsbedingungen ohne
Abzüge zu erfolgen. Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Die Forderung der Brauerei
gilt erst mit Einlösung der Zahlungsmittel als getilgt. Erfolgt bei Dauerlieferverträgen keine
fristgerechte Bezahlung trotz Mahnung, kann die Brauerei die Belieferung ohne weitere
Mahnung nur gegen Vorkasse ausführen oder ganz einstellen.
5.3 Bestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und Rechnungen der Brauerei auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Tagen ab Zugang schriftlich bei
der Brauerei zu erheben. Andernfalls gelten diese als vom Kunden genehmigt.
5.4 Verzug
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlung sowie den gesetzlich
festgeschriebenen Verzugszins zu verlangen und weitere Lieferungen von der Bezahlung der
Rückstände anhängig zu machen. Die Brauerei behält sich des Weiteren vor, einen Aufpreis für
jede weitere Belieferung festzulegen.
5.5 Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufgerechnet werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung Eigentum der Brauerei. Die Waren dürfen vom Kunden weder verpfändet
noch zur Sicherheit an Dritte übereignet werden. Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus
der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit
im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr vom Kunden zu benennenden
Dritten vom Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im
eigenen Namen geltend zu machen. Die Brauerei verpflichtet sich im Gegenzug, die ihr nach
den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungsrechte insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt
7. Leergut
7.1 Eigentum
Das als Mehrweggut zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, –
beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut der Brauerei (Kästen, Fässer, Flaschen,
Kegs, Getränke-Container, Paletten, Kohlesäureflaschen etc.) wird dem Kunden nur zur
bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt trotz Pfanderhebung
unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
7.2 Pfand
Die Brauerei berechnet die in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Pfandbeträge für
das Leergut. Sie sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zur
Zahlung fällig. Die Pfandbeträge dienen als Sicherheit. Sie gelten nicht als
Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
7.3 Rücknahme Leergut
Der Kunde hat das Leergut ordnungsgemäß zurückzugegeben, bei Selbstabholung
zurückzubringen. Nur die Fahrer der Brauerei und die von der Brauerei beauftragten
Spediteure sind berechtigt, gegen Quittung Leergut in Empfang zu nehmen. Für nicht
zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das
eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene
Leergut Gutschriften einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Brauerei nimmt nur
solches Leergut an Kästen, Fässern, Flaschen, Kegs, Getränke-Containern und Paletten
(eigene Ware und/oder Handelsware) zurück, das zuvor von der Brauerei auch geliefert wurde
(sogen. sortiertes Mehrweg-leergut). Fremdware oder unsortiertes Leergut nimmt die Brauerei
nicht zurück.
8. Fracht- und Pfandsätze
Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Pfand, bei Zahlung innerhalb
von 8 Tagen und gelten bei Abholung ab Brauerei. Bei Zufahrt bis 50 km Entfernung gelten –
unter der Voraussetzung einer Staplerentladung – folgende mengenabhängigen
Frachtsätze pro Lieferung:
ab 15,00 HL EURO 10,50 pro HL
10,00 HL bis 14,99 HL EURO 11,50 pro HL
6,00 HL bis 9,99 HL EURO 13,50 pro HL
3,20 HL bis 5,99 HL EURO 15,50 pro HL
bis 3,19 HL EURO 17,50 pro HL
Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Pfand. Auf alle Beträge für
Inhalt und Pfand wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Die folgenden Pfandsätze werden berechnet:
Gebinde Pfandsatz
Mehrwegkasten EURO 1,50 pro St.
Bier- und Libella-Flasche EURO 0,08 pro St.
PET-Flasche 1,0L EURO 0,15 pro St.
PET-Flasche 1,5L EURO 0,25 pro St.
PET-Cycle-Flasche 0,5L EURO 0,25 pro St.
AfG- und Bügelflasche EURO 0,15 pro St.
Libella- und Nawinta Container EURO 30,00 pro St.
Pepsi-Container EURO 10,00 pro St.
KEG-Fass 15L EURO 30,00 pro St.
KEG-Fass EURO 30,00 pro St.
Kohlensäureflasche EURO 30,00 pro St.
Palette EURO 30,00 pro St.
9. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten
Wenn es für die Durchführung einer Vereinbarung erforderlich ist, teilen wir Dritten (z. B.
Spediteuren, Getränkehändlern etc.) Adressdaten des Vertragspartners mit. Rechtsgrund –
lage hierfür ist Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Vereinbarung und Widerspruch bei Aufsichts-
behörden (Art. 77 DSGVO).
Angaben zur Brauerei:
Heidelberger GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Max Spielmann, Kurpfalzring 112,
69123 Heidelberg.
Bei Fragen zum Datenschutz: datenschutz@heidelberger-brauerei.com
9.2 Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Speicherung und Verarbeitung seiner personen-
bezogenen Daten ein. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gem. Art. 12 und 14 DSGVO.
10. Sonstiges
10.1 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, auch die Änderung der Schriftform-Klausel.
10.2 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Heidelberg. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig oder undurchführbar
erweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Ver-
tragspartner werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, die gültig und durch-
führbar ist und dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.
Heidelberg erleben kann Jeder,
Heidelberger genießen erst ab 16 Jahren